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Hauptargumente im Überblick

Verantwortung übernehmen ist ein urliberales Anliegen. Ebenso wie der Erhalt unserer Lebensgrundlagen für kommende Generationen. So auch, wenn es um den Umstieg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien geht. Der Kanton Zürich will zur Reduktion von Co2-Emissionen beitragen und das Energiegesetz, über welches wir am 28. November abstimmen, trägt wesentlich zu diesen Zielen bei. Das Gesetz beinhaltet kein generelles Verbot von fossilen Brennstoffen, wie es von der Gegnerschaft ins Feld geführt wird. Fossile Brennstoffe dürfen auch zukünftig eingesetzt werden, wenn es technisch nicht anders möglich, eine erneuerbare Lösung zu teuer ist oder wenn ein Härtefall vorliegt. Ein Härtefall liegt dann vor, wenn die Finanzierung einer erneuerbaren Lösung durch eine Bank nicht möglich ist. Auch Gasheizungen dürfen weiter eingesetzt werden wenn der massgebende Anteil  erneuerbarer oder synthetischer Gase eingehalten wird. Mit der austarierten Härtefallregelung werden ältere Hauseigentümer, die Mühe haben, ihre Hypotheke für den Ersatz des Wärmeerzeugers, aufzustocken, massiv entlastet.

Gut für die Umwelt– gut für die Wirtschaft

Das Energiegesetz ist ein wichtiger Pfeiler, welcher den Ausstieg aus den fossilen Energien im Gebäudebereich zielgerichtet, wirtschaftsfreundlich und sozialverträglich voranbringt. Weg von fossilen Energien hin zur tragfähigen Lösung unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten. Ersparnisse fürs Portemonnaie, wenn die Kostenwahrheit über die gesamte Lebensdauer hinweg berücksichtigt wird. Gut auch für das Gewerbe, die Industrie und die Lieferanten von einheimischen erneuerbaren Energieträgern. Wertschöpfung bleibt in der Schweiz statt bei Erdöl- und -gas exportierenden Ländern.

Daher: JA zum Energiegesetz!

Fortschritt ohne Verbote beim Ersatz des Wärmeerzeugers

Wenn es aus wirtschaftlicher Sicht Sinn macht und unter gewissen Bedingungen, dürfen an bestehenden Bauten sehr restriktiv und in Ausnahmefällen zukünftig alte Öl- und Gasheizungen durch gleichwertige Anlagen ersetzt werden. Das Gesetz sieht für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Wärmeerzeuger das Instrument der Lebenszykluskosten vor. Die Lebenszykluskosten umfassen alle Investitions- und Betriebskosten einer Anlage über ihre gesamte Lebensdauer. Zentral ist, dass auch alle Investitionskosten für Anpassungen am Gebäude mit einberechnet werden. Grundsätzlich sollten mehr alternative Wärmeerzeuger, insbesondere Wärmepumpen, zum Zuge kommen. Es gibt aber – entgegen der Behauptung der Gegner – kein Verbot von Öl- und Gasheizungen. Mit dem Gesetz schaffen wir zudem für synthetische Brennstoffe und Energien günstige Rahmenbedingungen.

Daher: JA zum Energiegesetz!

Ja zur Umwelt – Ja zu einer enkeltauglichen Politik

Verantwortung zu übernehmen ist ein urliberales Anliegen. So auch wenn es um die zukünftige Gestaltung der Energiewende geht. Die Hebelwirkung beim Gebäudepark ist massiv. Daher sollen Wärmeerzeuger wenn möglich und wirtschaftlich mit klimafreundlichen Alternativen ersetzt werden. Bei Neubauten ist die Eigenstromerzeugung heute schon «State of the Art». Mit der dezentralen Stromerzeugung leisten wir einen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Liberale Lösungen wie der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder eine angepasste Lösung für Hochhäuser sind eingeflossen. Die FDP steht zu den Klimazielen und das Energiegesetz trägt wesentlich zu diesen Zielen bei. Handeln wir verantwortlich – auch für die nächsten Generationen.

Daher: JA zum Energiegesetz!

Lesenswertes zum Energiegesetz:

Hausbesitzer gegen Hausbesitzer «Wir Babyboomer müssen das Klimaproblem beheben», Tagesanzeiger vom 03. November 2021

Zürcher FDP beschliesst ein sehr deutliches Ja zum umstrittenen Energiegesetz, NZZ vom 31. August 2021

Medienmitteilung der FDP Kanton Zürich, vom 31. August 2021

Medienmitteilung der FDP Kanton Zürich, vom 19. April 2021

Medienmitteillung der FDP Kanton Zürich, vom 29. März 2021

Medienmitteilung der FDP Kanton Zürich, vom 8. Mai 2020